Abrechnung und Kosten der Psychotherapie

Privat Versicherte

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Bewilligung und eventuell Antragstellung in einem Gutachter:innen Verfahren von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen - bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenkassen anerkannt wird.


Selbstzahler

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst zu übernehmen. Lange Wartezeiten bei der Therapieplatzsuche lassen sich dadurch meistens vermeiden.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für ein 30-minütiges Erstgespräch betragen die Kosten (inkl. Testdiagnostik) ca. 50 EUR. Die Gebühren für eine psychotherapeutische Sitzung (50 Min.) liegen (gem. GOP) bei ca. 120 bis 153 EUR.


Gesetzlich Versicherte

Unsere Praxis ist NICHT zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und kann daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten der Behandlung abrechnen.

Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Kostenerstattung.


Paartherapie

Die Kosten einer Paartherapie werden leider nicht von der Krankenversicherung/Beihilfe übernommen. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 150,00 €, für eine 90-minütige Sitzung 200,00 €.


Psychotherapie für Bundespolizisten

Gemäß einer neuen Regelung der Bundespsychotherapeutenkammer mit dem Bundesministerium des Inneren haben Bundespolizisten die Möglichkeit eine Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch zu nehmen. Nach einer ersten Sitzung, der sogenannten Psychotherapeutischen Sprechstunde kann ein Antrag auf eine Psychotherapie bei Ihrer Heilfürsorgestelle der Bundespolizei gestellt werden. Gerne berate ich Sie bezüglich des Vorgehens und der Antragstellung.


Psychotherapie für Soldaten

Soldaten haben die Möglichkeit eine Psychotherapie in meiner Praxis in Anspruch zu nehmen (gemäß einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung). Sie benötigen für das Erstgespräch und die sogenannten probatorischen Sitzungen den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), den Sie in der Regel von Ihrem Truppenarzt erhalten. Wenn Sie sich für eine weitere Therapie in meiner Praxis entscheiden, kann anschließend ein Antrag auf eine Psychotherapie gestellt werden. Sprechen Sie mich gerne an, um Näheres zur Behandlung bei Soldaten und die Kostenübernahme zu erfahren.